Freie Arztwahl

Jeder Patient kann sich von dem Arzt seines Vertrauens innerhalb der Gemeinschaftspraxis behandeln lassen (abgesehen von Urlaubs-, Krankheits- und sonstigen Vertretungszeiten). Wir bitten Sie, stets anzugeben, welchen der Ärzte Sie konsultieren möchten.

Selbstverständlich können Sie sich auch für den ersten freiwerdenden Arzt anmelden (Vorteil der kürzesten Wartezeit). Wenn Sie ausschließlich zu einem bestimmten Arzt möchten, ist es sinnvoll, zuvor anzurufen, da nicht immer alle Ärzte gleichzeitig anwesend sind.
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